WAK-S hält an verfassungswidriger Umsetzung der Eigenmietwertabschaffung fest

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat an ihrer Sitzung vom 30. August 2021 erneut über die Gesetzesrevision für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beraten und dabei den Bericht des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Sie verzichtet aber unverständlicherweise darauf, die Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Eigenmietwertabschaffung hinsichtlich der Regelung zum Schuldzinsabzug wie vom Bundesrat und dem HEV Schweiz gefordert zu überarbeiten. Die Beibehaltung der generellen Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge ist system- und verfassungswidrig. Sowohl der Bundesrat als auch der HEV Schweiz unterstützen die Minderheit der WAK-S, die einen begrenzten Abzug für private Schuldzinsen beibehalten will.

Der HEV Schweiz ist ernüchtert, dass eine – mittlerweile allerdings nur noch knappe – Mehrheit der WAK-S weiterhin an der generellen Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge festhält. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit der Bundesverfassung: Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert bei Zweitwohnungen, Mietzinseinnahmen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Alles andere ist inakzeptabel, diese Meinung teilt auch der Bundesrat.
Der HEV Schweiz nimmt jedoch erfreut zur Kenntnis, dass die Minderheit der WAK-S, die einen Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70% der Vermögenserträge fordert, stark angewachsen ist.

Hinsichtlich der vom Bundesrat geforderten Ausweitung der Eigenmietwertabschaffung auf Zweitliegenschaften verzichtet die WAK-S auf eine Anpassung der Gesetzesvorlage. Eine generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für alle selbstgenutzten Liegenschaften würde zwar zu einer Vereinfachung des Steuersystems führen, wurde aber bereits in der Vergangenheit mehrfach durch die Tourismuskantone infrage gestellt und verhindert. Der HEV Schweiz zeigt in diesem Sinne Verständnis für diesen Entscheid.

Zudem begrüsst der HEV Schweiz die Überarbeitung der Vorlage mit Bezug auf die kantonale Kompetenz hinsichtlich der Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Der Bundesrat hatte gefordert, die kantonale Kompetenz zur Beibehaltung nicht wie von der WAK-S zunächst vorgesehen, an das vom Volk mittlerweile abgelehnte CO2-Gesetz zu koppeln, sondern an das Klimaziel 2050. Das ist sinnvoll.

Beratung im Ständerat für die Herbstsession geplant
Die Vorlage ist nun für die Herbstsession im Ständerat traktandiert. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass der Ständerat der Position des Bundesrates sowie der markanten Minderheit der WAK-S folgt und eine verfassungskonforme Umsetzung der Eigenmietwertabschaffung durch die Beibehaltung eines teilweisen Abzugs für private Schuldzinsen unterstützt. Es ist an der Zeit, die Strafsteuer für Wohneigentümer endlich abzuschaffen.

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